Justizberichterstattung
Veröffentlicht: 24.10.2017 | PZ Pforzheim
Familienvater wegen Drogenbesitzes angeklagt
- 28-Jähriger soll nicht nur Rauschgift besessen, sondern auch verkauft haben
Seit gestern muss sich ein 28-jähriger Pforzheimer wegen Drogenbesitzes und Drogenhandel vor dem Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, vor zwei Jahren insgesamt 160 Gramm Amphetamin sowie 146 Gramm Marihuana besessen, damit gehandelt und selbst konsumiert zu haben.
Außerdem soll er einen Bekannten mit einem Messer bedroht haben, um so 300 Euro Spielschulden, die der Mann dem Angeklagten geschuldet haben soll, zurückzubekommen. Als dieser nicht zahlte, soll der 28-Jährige eine Spielekonsole seines Freundes aus dessen Wohnung gestohlen haben.
Zeugen erscheinen nicht
Zur Beweisaufnahme wurden vier Zeugen vorgeladen, darunter auch der
Geschädigte - der aber nicht vor Gericht erschien. Polizeibeamte, die auf
Anweisung des vorsitzenden Richters Oliver Weik zur Wohnung des Mannes fuhren,
konnten ihn dort nicht auffinden. Auch ein weiterer Zeuge, der zur Sache
aussagen sollte, tauchte nicht bei Gericht auf. Gegen beide Männer wurde ein
Ordnungsgeld von jeweils 150 Euro verhängt.
Die anderen beiden Zeugen waren die Kriminalbeamten, die von
Anfang an die Ermittlungen geführt haben. Einer von ihnen machte Angaben zu den
beschlagnahmten und vom Landeskriminalamt in der Wohnung des Angeklagten
sichergestellten Betäubungsmitteln. Außerdem fanden die Beamten in der Wohnung
des Angeklagten eine Geldkassette, drei Rauchgeräte, ein Handy, Notizzettel mit
Namen und Zahlen sowie eine Playstation. Letztere soll die Spielekonsole sein,
die der Angeklagte seinem Freund gestohlen haben soll. Im Verlauf der Befragung
stellte sich heraus, dass die rechtmäßige Eigentümerin der Playstation die
Verlobte des Angeklagten ist, die dies durch einen Kaufbeleg eindeutig hat
nachweisen können. Die Frau war, gemeinsam mit der Tochter des Paares im Saal
anwesend.
Die Frage, ob der Angeklagte mit Drogen handelte, war weniger
schnell geklärt. Der Verteidiger des 28-Jährigen erklärte, dass sein Mandant
einen Eigenverbrauch von täglich bis zu acht Gramm Marihuana hatte. Inwieweit
der beschlagnahmte Rest für den Handel bestimmt war, lasse sich nicht mehr
genau sagen. Der Angeklagte räumte den Eigenverbrauch ein, konnte oder wollte
jedoch zu irgendwelchen Dealer-Tätigkeiten keinerlei Angaben machen. Er sagte
vor Gericht aus, dass er seit seinem 13. Lebensjahr kiffe und damit erst
aufgehört habe, als er aufgrund der zu verhandelnden Vorwürfe verhaftet wurde.
Einer der geladenen, ermittelnden Polizeibeamten gab an, dass der Angeklagte
bei der damaligen Vernehmung ausgesagt habe, er sei abhängig von der Droge und
würde seine Sucht mit dem Verkauf von Marihuana finanzieren.
Es bleiben Zweifel
An die Bedrohung des Zeugen mit einem Küchenmesser und auch an anderes
könne er sich auch nach mehr als zwei Jahren nicht erinnern, so der Angeklagte.
Er habe weder ein Messer angefasst noch den Zeugen damit bedroht. Das
beschlagnahmte Handy habe er sich lediglich ausgeliehen. Und die Notizzettel
mit Namen und Zahlen könnten keine Kundendaten, sondern ebenso gut auch von
einer Anstellung in einer Spielothek stammen.
Der Vorsitzende Richter erklärte, dass solange der Bekannte keine
Aussage zum Tatgeschehen gemacht hat, die Schuld des 28-Jährigen nicht
zweifelsfrei zu beweisen sei. So blieb nach dem ersten Verhandlungstag offen,
ob der Angeklagte wirklich mit einem Messer auf seinen Freund losging. Ebenso
ist nach wie vor unklar, inwieweit der Mann mit Drogen dealte. Die Verhandlung
wird am Dienstag, 10. Oktober, um 9 Uhr im Amtsgericht fortgesetzt.