Justizberichterstattung


Veröffentlicht: 24.10.2017 | PZ Pforzheim

Familienvater wegen Drogenbesitzes angeklagt

  • 28-Jähriger soll nicht nur Rauschgift besessen, sondern auch verkauft haben

Seit gestern muss sich ein 28-jähriger Pforzheimer wegen Drogenbesitzes und Drogenhandel vor dem Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, vor zwei Jahren insgesamt 160 Gramm Amphetamin sowie 146 Gramm Marihuana besessen, damit gehandelt und selbst konsumiert zu haben.

Außerdem soll er einen Bekannten mit einem Messer bedroht haben, um so 300 Euro Spielschulden, die der Mann dem Angeklagten geschuldet haben soll, zurückzubekommen. Als dieser nicht zahlte, soll der 28-Jährige eine Spielekonsole seines Freundes aus dessen Wohnung gestohlen haben.

Zeugen erscheinen nicht

Zur Beweisaufnahme wurden vier Zeugen vorgeladen, darunter auch der Geschädigte - der aber nicht vor Gericht erschien. Polizeibeamte, die auf Anweisung des vorsitzenden Richters Oliver Weik zur Wohnung des Mannes fuhren, konnten ihn dort nicht auffinden. Auch ein weiterer Zeuge, der zur Sache aussagen sollte, tauchte nicht bei Gericht auf. Gegen beide Männer wurde ein Ordnungsgeld von jeweils 150 Euro verhängt.
Die anderen beiden Zeugen waren die Kriminalbeamten, die von Anfang an die Ermittlungen geführt haben. Einer von ihnen machte Angaben zu den beschlagnahmten und vom Landeskriminalamt in der Wohnung des Angeklagten sichergestellten Betäubungsmitteln. Außerdem fanden die Beamten in der Wohnung des Angeklagten eine Geldkassette, drei Rauchgeräte, ein Handy, Notizzettel mit Namen und Zahlen sowie eine Playstation. Letztere soll die Spielekonsole sein, die der Angeklagte seinem Freund gestohlen haben soll. Im Verlauf der Befragung stellte sich heraus, dass die rechtmäßige Eigentümerin der Playstation die Verlobte des Angeklagten ist, die dies durch einen Kaufbeleg eindeutig hat nachweisen können. Die Frau war, gemeinsam mit der Tochter des Paares im Saal anwesend.
Die Frage, ob der Angeklagte mit Drogen handelte, war weniger schnell geklärt. Der Verteidiger des 28-Jährigen erklärte, dass sein Mandant einen Eigenverbrauch von täglich bis zu acht Gramm Marihuana hatte. Inwieweit der beschlagnahmte Rest für den Handel bestimmt war, lasse sich nicht mehr genau sagen. Der Angeklagte räumte den Eigenverbrauch ein, konnte oder wollte jedoch zu irgendwelchen Dealer-Tätigkeiten keinerlei Angaben machen. Er sagte vor Gericht aus, dass er seit seinem 13. Lebensjahr kiffe und damit erst aufgehört habe, als er aufgrund der zu verhandelnden Vorwürfe verhaftet wurde. Einer der geladenen, ermittelnden Polizeibeamten gab an, dass der Angeklagte bei der damaligen Vernehmung ausgesagt habe, er sei abhängig von der Droge und würde seine Sucht mit dem Verkauf von Marihuana finanzieren.

Es bleiben Zweifel

An die Bedrohung des Zeugen mit einem Küchenmesser und auch an anderes könne er sich auch nach mehr als zwei Jahren nicht erinnern, so der Angeklagte. Er habe weder ein Messer angefasst noch den Zeugen damit bedroht. Das beschlagnahmte Handy habe er sich lediglich ausgeliehen. Und die Notizzettel mit Namen und Zahlen könnten keine Kundendaten, sondern ebenso gut auch von einer Anstellung in einer Spielothek stammen.
Der Vorsitzende Richter erklärte, dass solange der Bekannte keine Aussage zum Tatgeschehen gemacht hat, die Schuld des 28-Jährigen nicht zweifelsfrei zu beweisen sei. So blieb nach dem ersten Verhandlungstag offen, ob der Angeklagte wirklich mit einem Messer auf seinen Freund losging. Ebenso ist nach wie vor unklar, inwieweit der Mann mit Drogen dealte. Die Verhandlung wird am Dienstag, 10. Oktober, um 9 Uhr im Amtsgericht fortgesetzt.